Am Dienstagabend, dem 17. März, präsentierte das Kabinett ein umfangreiches Unterstützungspaket, das den niederländischen Unternehmen und Selbständigen über die Corona-Krise hinweghelfen soll. „Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen“, so Hoekstra. Das Hilfspaket dient einerseits dazu, die Liquidität von Unternehmen aufrecht zu erhalten, und andererseits, um Massenentlassungen zu vermeiden. Auf dieser Seite halten wir Sie auf dem Laufenden über die Regelungen und die Folgen für Sie als Unternehmer.
Achtung: Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 18. März um 18.00 Uhr. Selbstverständlich spielen die Tatsachen und die spezifische Situation eine große Rolle bei der Formulierung der richtigen Antwort auf die Frage. Möchten Sie sichergehen, welche Regeln gelten oder was Sie in einer speziellen Situation in Ihrer Organisation tun können? Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf über die unten auf dieser Seite stehenden Kontaktdaten. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kurz zusammengefasst: Die geltenden Maßnahmen
- Das Kabinett führt eine neue, viel umfangreichere Regelung für eine Arbeitszeitverkürzung ein, die die alte ersetzt: Den Notfonds zur Überbrückung der Beschäftigungslage (NOW). Bedingung ist, dass die Unternehmen ihre Mitarbeiter in dieser Periode nicht entlassen und deren Lohn weiterzahlen. Die Regelung gilt auch für flexible Arbeitskräfte und Personen mit einem Null-Stunden-Vertrag.
- Auch die etwa 1,2 Millionen Selbständigen in unserem Land erhalten Hilfe. Diese Regelung, die drei Monate lang gilt, ergänzt das Einkommen von Selbständigen bis zum sozialen Mindesteinkommen (Sozialhilfeniveau). Diesen Betrag müssen sie nicht zurückzahlen.
- Alle Unternehmer können einen besonderen Zahlungsaufschub für Steuerzahlungen beantragen. Der Einzug durch das Finanzamt wird dann sofort eingestellt, und der Antrag wird mit rückwirkender Kraft beurteilt.
- Allein für die kommenden drei Monate stellt die Regierung zehn bis zwanzig Milliarden Euro für diese Maßnahmen zur Verfügung.
Maßnahme 1: Die Regelung Arbeitszeitverkürzung (wtv) wird durch die vorübergehende Maßnahme des Notfonds zur Überbrückung ersetzt.
Erwarten Sie als Unternehmer Umsatzeinbußen (mindestens 20 %)? Dann können Sie beim UWV für eine Dauer von drei Monaten eine Lohnkostenbeihilfe beantragen (höchstens 90 % der Lohnsumme, je nach Umsatzeinbuße). Das UWV wird einen Vorschuss in Höhe von 80 % der beantragten Beihilfe gewähren. Rückwirkend wird dann festgestellt, wie hoch der tatsächliche Umsatzverlust gewesen ist. Die Regelung gilt für Umsatzeinbußen ab dem 1. März 2020. Für große Anträge ist dazu eine Erklärung eines Wirtschaftsprüfers erforderlich.
Die Beihilfe kommt für die Lohnkosten der festen Angestellten sowie der Mitarbeiter mit einem flexiblen Vertrag auf, sofern sie in der Antragsperiode angestellt bleiben. Diese Periode kann einmalig um drei Monate verlängert werden. Dadurch können Sie Ihr Personal weiter bezahlen. Lesen Sie mehr über den Notfonds zur Überbrückung der Beschäftigungslage (NOW) >
Maßnahme 2: Zusätzliche Unterstützung für Selbständige
Das Kabinett stellt eine vorübergehende, vereinfachte Regelung auf, um Selbständige, zu denen auch Freiberufler gehören, zu unterstützen, sodass sie ihren Betrieb fortsetzen können. Die Regelung wird durch die Gemeinden ausgeführt.
Selbständige können für drei Monate eine Unterstützung in Form einer ergänzenden Beihilfe für den Lebensunterhalt und/oder für Betriebskapital erhalten. Die Beihilfe für Lebensunterhalt ergänzt das Einkommen bis zum sozialen Mindesteinkommen und muss nicht zurückgezahlt werden. Man kann auch einen Kredit für Betriebskapital zu einem reduzierten Zinssatz in Anspruch nehmen, um Liquiditätsengpässe aufzufangen.
Bei dieser vorübergehenden Beihilferegelung für Selbständige wird von einer Vermögens- oder Partnerprüfung abgesehen. Die Prüfung auf Lebensfähigkeit, die das Bbz (Beschluss Beihilfegewährung für Selbständige) normalerweise durchführt, kommt nicht zur Anwendung, sodass eine schnelle Behandlung von Anfragen möglich ist. Damit wird innerhalb von vier Wochen (statt der üblichen dreizehn Wochen) für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten eine Einkommensunterstützung für den Lebensunterhalt gewährt. Dabei kann mit Vorschüssen gearbeitet werden.
Maßnahme 3: Der Notschalter
Es wird ein Notschalter eingerichtet, um Beihilfe für die erste Not bei Unternehmern zu gewähren. Diese gilt zusätzlich zu den in diesem Brief aufgeführten sonstigen Maßnahmen. Dabei handelt es sich insbesondere um Gaststätten und andere Einrichtungen, die den größten Teil ihrer Aktivitäten notgedrungen einstellen müssen, wie Kosmetiksalons und andere, die möglicherweise aufgrund der 1,5 Meter Abstandregelung in Probleme geraten. Deren Einkünfte gehen größtenteils zurück, während ihre festen Kosten normal weiterlaufen und ihre Ausgaben in vielen Fällen bereits angefallen sind. Diese Einkünfte können außerdem nur schwer wieder eingenommen werden, wenn der COVID-19-Ausbruch überstanden ist. Bedingung ist jedoch, dass es sich um Betriebe handelt, die eine physische Einrichtung außer Haus haben. Dabei handelt es sich um einen einmaligen Pauschalbetrag von € 4000 für den Zeitraum von drei Monaten, der nur dann gilt, wenn Ihr Unternehmen in Bezug auf den Typ und die Branche allen oben genannten Bedingungen entspricht. Die Bedingungen werden derzeit ausgearbeitet und erforderlichenfalls weiter aktualisiert.
Maßnahme 4: Lockerung eines Zahlungsaufschubs für Steuern und Senkung von Bußgeldern
Sie können bei den Steuerbehörden einen besonderen Zahlungsaufschub wegen der Auswirkungen der Corona-Krise beantragen. Dies ist für alle Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- und Lohnsteuerveranlagungen möglich.
In diesem Antrag bitten Sie um einen Zahlungsaufschub, in dem Sie angeben, dass Sie aufgrund des Corona-Ausbruchs in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Sie erhalten automatisch einen Zahlungsaufschub von 3 Monaten. Es ist möglich, dass ein Zahlungsaufschub von 3 Monaten für Sie zu kurzfristig ist. Sie können auch einen längeren Aufschub beantragen. In diesem Fall benötigen Sie zusätzliche Unterlagen, eventuell eine Bescheinigung eines externen Experten.
Ein eventuelles Bußgeld für eine nicht rechtzeitige Zahlung der Umsatz- oder Lohnsteuer müssen Sie nicht zahlen. Der gesetzliche Zinssatz, der normalerweise nach Ablauf der Zahlungsfrist einsetzt, wird vorübergehend von 4 % auf fast 0 % gesenkt. Auch der Tarif der Steuerzinsen wird vorübergehend auf fast 0 % gesenkt. Diese Senkung gilt für alle Steuern, für die ein Steuerzins gilt. Das Kabinett wird die Steuerzinsen möglichst schnell anpassen.
Senkung der Steuervorauszahlungen
Erwarten Sie einen geringeren Gewinn durch den Ausbruch von Corona, und wurde Ihnen bereits eine Vorauszahlung für die Einkommensteuer 2020 oder die Körperschaftsteuer 2020 auferlegt? Dann kann die Vorauszahlung gesenkt werden.
Sonstige Maßnahmen
- Vorübergehende Lockerung der BMKB-Regelung (Bürgschaftskredit) Der Staat verbürgt sich bei dieser Regelung für 75 % eines Zusatzkredits (Darlehen oder Kontokorrentkredit), der vergeben wird, um Liquiditätsengpässe aufzufangen. Die maximale Garantie beträgt € 1.500.000 und die Laufzeit höchstens 8 Quartale. Die Bürgschaftsprovision beträgt 3,9 %, und die Bank bestimmt per Antrag einen Risikoaufschlag und eventuell eine Abschlussprovision.
- Vorübergehende Lockerung der GO-Regelung (Garantie Unternehmensfinanzierung). Das Gesamtbudget für GO wurde von € 400 Millionen auf € 1,5 Milliarden erhöht. Der Staat verbürgt sich dabei für 50 % der neuen Kreditfazilität (Bankdarlehen und Bankgarantien). Der Mindestbetrag pro Unternehmen beträgt € 1,5 Millionen, der Höchstbetrag wurde vorübergehend von € 50 Millionen auf € 150 Millionen angehoben.
- Qredits ist ein Institut, das Mikrokredite gewährt. Qredits bietet Unternehmen vorübergehend einen Tilgungsaufschub für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten. Während dieser Periode werden außerdem die Zinsen auf 2,0 % gesenkt. Das Kabinett unterstützt diese Maßnahme in Höhe von maximal € 6 Millionen.
- Für Agrarbetriebe im Landwirtschafts- und Gartenbaubereich gilt auch eine vorübergehende Lockerung der BL-Regelung (Bürgschaft für landwirtschaftliche Kredite für kleine und mittelgroße Betriebe). Die Bürgschaft beträgt 70 % des Kredits mit einer Höchstlaufzeit von 8 Quartalen.
- Es findet eine Abstimmung zwischen dem Staat und den Gemeinden statt über die Möglichkeit, lokale Steuern (wie Touristensteuer) einzustellen und bereits auferlegte Steuerforderungen zurückzuziehen. Der Staat beratschlagt sich zudem mit dem Kultursektor über unterstützende Maßnahmen.
Im Kammerbrief über das Notpaket für Arbeitsstellen und Wirtschaft (NL) finden Sie eine ausgearbeitete Übersicht und die Begründung von Notfallmaßnahmen.
Die großzügige Geschäftspolitik der Banken
- Neben dem umfangreichen Unterstützungspaket der Regierung haben die Banken auch gemeinsame Maßnahmen ausgearbeitet, um den Geschäftskunden etwas mehr Spielraum zu geben. Unternehmen, die grundsätzlich gesund sind, kann für ihre laufenden Kredite eine sechsmonatige tilgungsfreie Zeit gewährt werden. ABN AMRO, ING, Rabobank, Volksbank, Triodos Bank und BNG Bank haben sich dazu entschlossen.
- Das gemeinsame Vorgehen der Banken bietet den Firmenkunden aller Branchen Raum für Finanzierungen bis zu 2,5 Millionen Euro. Für die Gruppe mit einer höheren Verbindlichkeit werden die Banken die weitere Entwicklung genau beobachten. Dies kann in Absprache mit der Regierung und den Aufsichtsbehörden zu weiteren Schritten führen. Dies ist eine Minimalregelung, unter der die Banken zusätzliche maßgeschneiderte Lösungen für Firmenkunden anbieten können.
- Für die drei Großbanken wird ABN AMRO bei der Aussetzung der Rückzahlungsverpflichtungen die weitestgehenden Maßnahmen ergreifen. Für die oben genannte Zielgruppe wird nicht nur die Rückzahlungspflicht, sondern auch die Zinszahlung für einen Standardzeitraum von sechs Monaten ausgesetzt. Wenn Kunden von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen wollen, müssen sie dies melden.
- Es wird auch eine Regelung für Unternehmer getroffen, die Gefahr laufen, Probleme mit ihrer privaten Finanzierung (z.B. der Hypothek für das Eigenheim) zu bekommen.
Sowohl die Rabobank als auch die ING haben ein Online-Portal eröffnet, in dem Unternehmer ihren Antrag auf Aufschub der Rückzahlung stellen können. Die Anträge werden individuell in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft.
An wen können Sie sich als Unternehmer wenden?
- Banken können Anmeldungen für die erweiterten Kreditregelungen (BMKB und GO) beim „Rijksdienst voor Ondernemend Nederland“ (NL), der Ausführungsorganisation des Wirtschafts- und Klimaministeriums, einreichen. Als Unternehmen können Sie sich diesbezüglich an Ihr Kreditinstitut wenden.
- In Bezug auf die Steuermaßnahmen können Sie sich an die Unternehmensstelle des Finanzamts wenden (Belastingdienst Zakelijk) über Belastingdienst.nl/coronavirus (NL). Die Regelungen des Ministeriums für Soziales und Beschäftigung werden möglichst bald veröffentlicht.
- Bei anderen Fragen über das Coronavirus, können Sie einen Blick werfen auf Rijksoverheid.nl/coronavirus (NL) oder auf die Website des RIVM (NL).
- Möchten Sie erfahren, welches die arbeitsrechtlichen Folgen für Ihre Mitarbeiter sind? Häufig gestellte Fragen.
- Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen über den Notfonds zur Überbrückung der Beschäftigungslage (NOW) und die Folgen des Coronavirus für Ihre laufenden Verträge.
HLB hilft Ihnen gerne weiter
Möchten Sie erfahren, welche Regelungen auf Ihr Unternehmen zutreffen? Oder benötigen Sie Hilfe bei der Anwendung der neuen Regeln? HLB hilft Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf über die unten stehenden Kontaktdaten oder mit der Ihnen bekannten Kontaktperson Ihres HLB-Büros. Unsere Berater stehen für Sie bereit!