Das Coronavirus wirkt sich auf eine große Anzahl an Unternehmen aus, vielleicht auch auf das Ihre. Nicht nur für Ihre Mitarbeiter, sondern auch für Ihre laufenden Vereinbarungen und Verträge. Können Sie diese trotz allem einhalten? Und wo liegen im Rahmen dieser Gesundheitskrise die Möglichkeiten, sich aus den Verpflichtungen aus Vereinbarungen zurückzuziehen?
Die Auswirkungen der Corona-Krise auf eine Vereinbarung hängen stark von den konkreten Fakten und Umständen des Falles ab. Eine Berufung auf höhere Gewalt oder force majeure ist unter Umständen möglich. Dies bedeutet jedoch trotz allem, angesichts der Krise, dass pro-aktives Handeln geboten ist.
Was können Sie tun?
1. Prüfen Sie Ihre Verträge.
Berücksichtigen Sie dabei folgende Punkte:
- Klauseln über Höhere Gewalt.
- Vertragliche Möglichkeiten, eine Vereinbarung zu beenden und die entsprechenden Folgen.
- Vereinbarungen über die Art und Weise, wie angezeigt werden muss, dass Vereinbarungen nicht oder nicht rechtzeitig eingehalten werden können, und die entsprechenden Fristen.
- Vereinbarungen über Verpflichtungen zur Schadensbegrenzung.
- Garantien und Gewährleistungen.
- Aufschiebende Bedingungen.
- Vereinbarte Ziele und Kennzahlen.
2. Beurteilen Sie, ob die laufenden Verpflichtungen eingehalten werden können.
Falls nicht, prüfen Sie, wie Sie eine Nichteinhaltung melden können.
3. Suchen Sie nach Alternativen.
Gibt es andere Möglichkeiten, dennoch den Verpflichtungen nachzukommen?
4. Beurteilen Sie, welches die Konsequenzen sind, wenn Sie Verträge nicht einhalten.
5. Kommunizieren Sie rechtzeitig und auf korrekte Weise mit anderen Vertragsparteien.
6. Stellen Sie einen Aktionsplan auf, um die Folgen der Corona-Krise einzuschränken und möglichst zu beherrschen.
Benötigen Sie Hilfe?
Vereinbarungen enthalten oftmals eine Menge an juristischem Fachjargon. Benötigen Sie Hilfe bei der Inventarisierung oder Analyse Ihrer laufenden Verträge? Oder wünschen Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Aktionsplanes? Wir helfen Ihnen gerne weiter!